Prävention

Beratung für Unternehmen

Betriebliche Suchtprävention und –hilfe ist auch weiterhin ein unverzichtbarer Bestandteil moderner Personal- und Gesundheitspolitik in Unternehmen. Gesunde, motivierte und leistungsbereite Mitarbeiter sind der Mittelpunkt erfolgreicher Unternehmensführung. Leistungs-, Termin- und Zeitdruck belasten viele der 41,1 Mio. Erwerbstätigen. Jeder Zweite in Deutschland geht zur Arbeit, auch wenn er krank ist. Meist aus Sorge um den Arbeitsplatz oder wegen mangelnder Vertretungsmöglichkeiten. Bei vielen Berufstätigen gehen diese Belastungen mit gesundheitsriskantem Verhalten einher: Alkohol- und Tabakkonsum, die Einnahme von Beruhigungs- und Schlafmitteln und auch der Gebrauch illegaler Substanzen.

Die betrieblichen Folgen liegen auf der Hand: Fehlzeiten, Qualitätsverluste, Produktionsverluste, Lohnkostensteigerungen, Gewinneinbußen. Allein die Folgen alkoholbedingter Arbeitsunfähigkeiten bewertet die GKV mit über 1,5 Mrd. Euro jährlich.

Doch es gibt auch eine gute Nachricht: Der Arbeitsplatz bietet hervorragende Möglichkeiten, Suchtproblemen entgegenzuwirken. Suchtprävention und Suchthilfe am Arbeitsplatz müssen dabei Chefsache sein. Die Vorgesetzten tragen die Verantwortung für Arbeitsleistungen und Fürsorge. Und nur sie können strittige und tabubelastete Regelungen durchsetzen, gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern.

Der Gewinn von Prävention für die Unternehmen lässt sich bemessen. Untersuchungen in 300 Unternehmen aus 15 Ländern zeigten: 1,00 Euro Investition pro beschäftigter Person und Jahr versprechen 2,20 Euro ökonomischen Erfolg.

Prinzipien der betrieblichen Suchtprävention
Grundlage hierfür ist ein Arbeitskreis “Sucht” bestehend aus Geschäftsführung, Personalabteilung, Betriebsrat, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Vorgesetzten sowie sofern vorhanden einem Suchtkrankenhelfer und anderen Firmenbedingt beschäftigten Mitarbeitern. Die Einbindung abstinent lebender suchtkranker Mitarbeiter (trockene Alkoholiker) ist sehr zu empfehlen. Der Arbeitskreis Sucht analysiert die Lage im Betrieb und leitet daraus die entsprechenden Ziele und Maßnahmen ab. Den Rahmen dafür bildet meist eine Betriebsvereinbarung.
Im Rahmen meiner Tätigkeit als privater Suchtberater und Coach stehe ich Ihnen gerne Rede und Antwort wenn es um Fragen der betrieblichen Suchtprävention geht. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit mir und lassen Sie sich davon überzeugen wie wichtig es heute ist, sich in unserer Gesellschaft auch diesem Thema zu stellen.